Leistungen
Zwei Standbeine, drei Mandatsformen.
Meine Arbeit ruht auf zwei Standbeinen: der treuhänderischen Vertretung von Bauherrschaften über alle Phasen eines Projekts, und der Beratung in schwierigen Bewilligungsverfahren. Als unabhängige Instanz vertrete ich allein die Interessen der Bauherrschaft: prüfen, steuern, durchsetzen. Entwurf, Fachplanung und Ausführung bleiben bei den beauftragten Architektur- und Ausführungspartnern, deren Verantwortung ich klar zuweise und einfordere.
Bauherrenvertretung und Qualitätssicherung
Ausgangslage. Eine Bauherrschaft (Pensionskasse, Stiftung, öffentliche Hand, Genossenschaft, privater Investor) steht vor einem anspruchsvollen Vorhaben und möchte eine unabhängige Instanz neben Architekturbüro, Generalunternehmer und Fachplanung. Der Wert des Projekts entscheidet sich in der Steuerung: in reifen Phasen, echtem Wettbewerb bei der Vergabe, geprüftem Leistungsstand vor jeder Zahlung und in der Kontrolle verdeckter Bauteile, bevor sie geschlossen werden.
Vorgehen. Ich vertrete Ihre Interessen treuhänderisch über alle Phasen und setze Qualität an vier Hebeln durch. Auswahl: Präqualifikation mit echten Eignungskriterien, geprüfte Referenzen, das wirtschaftlich günstigste statt das billigste Angebot. Verifikation: Phasenfreigaben als Tore, unabhängige Prüfung kritischer Gewerke (allen voran das Tragwerk), Abnahme verdeckter Bauteile vor dem Schliessen, mit Fotodokumentation, im Rahmen der Prüf- und Rügemechanik nach SIA 118. Geld: Zahlungen nur gegen ausgewiesenen Leistungsstand, gekoppelt an Meilensteine, mit Rückbehalt und Garantien. Sanktion: schriftliche Mängelrüge, Zahlungssistierung, im Ernstfall Ersatzvornahme nach SIA 118, mit einer Eskalationsordnung, die bereits im Vertrag steht.
Was Sie erhalten. Schriftliches Reporting, dokumentierte Begleitung aller wesentlichen Entscheidungen nach SIA 112, und eine lückenlose Grundlage für die spätere Rechenschaft gegenüber Stiftungsrat, Verwaltungsrat oder politischer Instanz. Kurz: eine unabhängige Stimme, die kompromisslos hinschaut, weil sie keine eigenen Planungsinteressen verfolgt.
Abgrenzung. Entwurf, Fachplanung und Ausführung liegen bei den beauftragten Architektur- und Ausführungspartnern. Meine Aufgabe ist, dass diese Verantwortung klar zugewiesen ist, wahrgenommen wird und im Bedarfsfall durchgesetzt werden kann.
Zweitmeinung vor der Einreichung
Ausgangslage. Ein Baugesuch ist intern abgeschlossen. Bauherrschaft oder Architekturbüro möchten vor der Einreichung eine externe Prüfung durch jemanden, der regelmässig mit heiklen Verfahren arbeitet.
Vorgehen. Prüfung der Verfahrenswahl (ordentliches / vereinfachtes / Baubewilligungsfreiheit), Kontrolle der Vollständigkeit, Identifikation heikler Punkte mit Bezug auf PBG, kantonales und kommunales Recht, VSS, VKF, SIA 181 / 500 sowie den jeweils einschlägigen BZO. Schriftlicher Befund mit konkreten Empfehlungen: Was einreichen? Was nachbessern? Was vorab mit der Behörde abklären?
Was Sie erhalten. Einen Bericht (meist 5–10 Seiten) mit priorisierten Handlungsempfehlungen und einer Risikoeinschätzung für das Verfahren.
Abgrenzung. Die Überarbeitung der Unterlagen, die Gespräche mit der Behörde und die Stellvertretung im Verfahren sind eigene Leistungen, die sich im Rahmen von Mandat 03 nahtlos anschliessen lassen.
Korrektureingabe & Verfahrensbegleitung
Ausgangslage. Eine Baueinstellung wurde verfügt. Eine Einsprache ist eingegangen. Eine Auflage stellt das ganze Konzept in Frage. Die Baupolizei verlangt eine Korrektureingabe. Das Projekt steht still, die Bauherrschaft will wissen, wie es weitergeht.
Vorgehen. Strukturierte Aufnahme der Ausgangslage (Bestandesaufnahme, Aktenstudium, Gespräche mit den Beteiligten), Entwicklung der Korrektureingabe gemeinsam mit den zuständigen Fachplanern, Koordination von Brandschutz, Statik, Haustechnik und Denkmalpflege, schriftliche und mündliche Kommunikation mit der Behörde bis zur erneuten Freigabe oder zur klaren Ablehnung.
Was Sie erhalten. Eine vollständige Korrektureingabe, dokumentierte Behördenkorrespondenz, ein strukturiertes Dossier für den Fall einer Rekursphase. Bei Bedarf Teilnahme an Einspracheverhandlungen und Augenscheinen.
Abgrenzung. Die juristische Vertretung übernehmen auf Baurecht spezialisierte Anwältinnen und Anwälte, mit denen ich eng zusammenarbeite; die Ausführungsplanung liegt bei den Fachplanern.
Honorarprinzip
Honorar nach SIA 102.
Die Honorare orientieren sich an der SIA-Ordnung 102 (Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten) und werden nach effektivem Zeitaufwand vereinbart. Vor Mandatsbeginn analysiere ich gemeinsam mit der Auftraggeberschaft die voraussichtliche Komplexität und schlage einen entsprechend strukturierten Preis vor: als Pauschale, als Aufwandschätzung mit Höchstgrenze oder als monatlicher Retainer, je nach Mandatstyp.
Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass die Bauherrschaft vor dem ersten Schritt weiss, woran sie ist, und dass das Honorar zum tatsächlichen Aufwand passt, nicht zur zufälligen Grösse des Projekts.