Leistungen
Drei klar abgegrenzte Mandatsformen.
Ich arbeite bewusst in schmalen Leistungspaketen. Was Generalplanung, Entwurf oder Bauleitung angeht, arbeite ich nicht, dafür gibt es Architekturbüros. Ich fülle die Lücke, die entsteht, wenn ein Verfahren besonders anspruchsvoll wird.
Zweitmeinung vor der Einreichung
Ausgangslage. Ein Baugesuch ist intern abgeschlossen. Bauherrschaft oder Architekturbüro möchten vor der Einreichung eine externe Prüfung durch jemanden, der regelmässig mit heiklen Verfahren arbeitet.
Vorgehen. Prüfung der Verfahrenswahl (ordentliches / vereinfachtes / Baubewilligungsfreiheit), Kontrolle der Vollständigkeit, Identifikation heikler Punkte mit Bezug auf PBG, kantonales und kommunales Recht, VSS, VKF, SIA 181 / 500 sowie den jeweils einschlägigen BZO. Schriftlicher Befund mit konkreten Empfehlungen: Was einreichen? Was nachbessern? Was vorab mit der Behörde abklären?
Was Sie erhalten. Einen Bericht (meist 5–10 Seiten) mit priorisierten Handlungsempfehlungen und einer Risikoeinschätzung für das Verfahren.
Nicht Bestandteil. Keine Überarbeitung der Unterlagen, keine Gespräche mit der Behörde, keine Stellvertretung im Verfahren, dies kann im Rahmen des Mandats 02 separat vereinbart werden.
Korrektureingabe & Verfahrensbegleitung
Ausgangslage. Eine Baueinstellung wurde verfügt. Eine Einsprache ist eingegangen. Eine Auflage stellt das ganze Konzept in Frage. Die Baupolizei verlangt eine Korrektureingabe. Das Projekt steht still, die Bauherrschaft will wissen, wie es weitergeht.
Vorgehen. Strukturierte Aufnahme der Ausgangslage (Bestandesaufnahme, Aktenstudium, Gespräche mit den Beteiligten), Entwicklung der Korrektureingabe gemeinsam mit den zuständigen Fachplanern, Koordination von Brandschutz, Statik, Haustechnik und Denkmalpflege, schriftliche und mündliche Kommunikation mit der Behörde bis zur erneuten Freigabe oder zur klaren Ablehnung.
Was Sie erhalten. Eine vollständige Korrektureingabe, dokumentierte Behördenkorrespondenz, ein strukturiertes Dossier für den Fall einer Rekursphase. Bei Bedarf Teilnahme an Einspracheverhandlungen und Augenscheinen.
Nicht Bestandteil. Keine juristische Vertretung (dafür arbeite ich mit auf Baurecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälten zusammen). Keine Ausführungsplanung.
Bauherrenvertretung in komplexen Verfahren
Ausgangslage. Eine institutionelle Bauherrschaft (Pensionskasse, Stiftung, öffentliche Hand, Genossenschaft) steht vor einem Vorhaben, das organisatorisch oder politisch anspruchsvoll ist. Die Bauherrschaft möchte eine unabhängige Stimme neben Architekturbüro, GU und Fachplanung.
Vorgehen. Ich vertrete die Interessen der Bauherrschaft in Projektsitzungen, prüfe Eingaben und Verträge fachlich, dokumentiere Entscheidungen nach SIA 112, überwache das Verfahren und eskaliere, wenn etwas aus dem Ruder läuft. Schwerpunkt liegt auf der Phase zwischen Vorprojekt und rechtskräftiger Bewilligung, der Zeit, in der die meisten Projekte Geld und Monate verlieren.
Was Sie erhalten. Monatliches schriftliches Reporting, kontinuierliche Erreichbarkeit im vereinbarten Rahmen, dokumentierte Begleitung aller wesentlichen Entscheidungen. Grundlage für spätere Rechenschaft gegenüber Stiftungsrat, Verwaltungsrat oder politischer Instanz.
Nicht Bestandteil. Keine Generalplanung, keine Bauleitung, keine Ausführungsplanung. Meine Rolle ist die des Bauherrenvertreters, nicht des Architekten.
Honorarprinzip
Honorar nach SIA 108.
Die Honorare orientieren sich an der SIA-Ordnung 108 und werden nach effektivem Zeitaufwand vereinbart. Vor Mandatsbeginn analysiere ich gemeinsam mit der Auftraggeberschaft die voraussichtliche Komplexität und schlage einen entsprechend strukturierten Preis vor: als Pauschale, als Aufwandschätzung mit Höchstgrenze oder als monatlicher Retainer, je nach Mandatstyp.
Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass die Bauherrschaft vor dem ersten Schritt weiss, woran sie ist, und dass das Honorar zum tatsächlichen Aufwand passt, nicht zur zufälligen Grösse des Projekts.